Förderbedingungen
Wer, was und wie wird gefördert?
Wer wird gefördert?
KMU der gewerblichen Wirtschaft und des Dienstleistungs-/Handwerkssektors gemäß geltender EU-Definition, die eine förderfähige Tätigkeit nach dem aktuellen Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) ausüben und den Sitz oder eine Betriebsstätte im Land Brandenburg haben.
Unternehmen im nicht GRW-förderfähigen Gewerbe sind von der Förderung ausgeschlossen.
Was wird gefördert?
- externe wissenschaftliche Beratung und Untersuchungen im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, einer innovativen Dienstleistung oder einer Verfahrensinnovation (Technologie- und Marktrecherchen, Machbarkeitsstudien etc.)
- externe umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zwecks Ausgestaltung bestehender Produkte und Verfahren bis zur Marktreife
Was wird nicht gefördert?
- Leistungen, die üblicherweise bereits am Markt angeboten werden bzw. zum Standardangebot des Beratungsmarktes zählen (z.B. Leistungen von Ingenieurbüros, Analytiklabors oder Unternehmensberatungen)
- Projekte, die vor Antragstellung begonnen wurden
Wie wird gefördert?
Projektbezogener Zuschuss für den:
- kleinen Innovationsgutschein zur wissenschaftlichen Einstiegsberatung im Wege der Vollfinanzierung (100 %), max. 1.500 EUR (nur einmalig und nur bei erster Kontaktaufnahme zwischen dem Unternehmen und der Forschungseinrichtung nutzbar) bei einer Laufzeit von max. zwei Monaten
- großen Innovationsgutschein für umsetzungsorientierte Ansätze im Wege der Anteilsfinanzierung (70 %), max. 7.000 EUR (mehrmals, aber höchstens einmal pro Jahr nutzbar) bei einer Laufzeit von max. sechs Monaten.
Eine Kombination beider Gutscheine ist möglich.