Förderbedingungen
Wer, was und wie wird gefördert?
Wer wird gefördert?
KMU der gewerblichen Wirtschaft und des Dienstleistungs-/Handwerkssektors gemÀà geltender EU-Definition, die eine förderfĂ€hige TĂ€tigkeit nach dem aktuellen Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) ausĂŒben und den Sitz oder eine BetriebsstĂ€tte im Land Brandenburg haben.
Unternehmen im nicht GRW-förderfÀhigen Gewerbe sind von der Förderung ausgeschlossen.
Was wird gefördert?
- externe wissenschaftliche Beratung und Untersuchungen im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, einer innovativen Dienstleistung oder einer Verfahrensinnovation (Technologie- und Marktrecherchen, Machbarkeitsstudien etc.)
- externe umsetzungsorientierte Forschungs- und EntwicklungstÀtigkeiten zwecks Ausgestaltung bestehender Produkte und Verfahren bis zur Marktreife
Was wird nicht gefördert?
- Leistungen, die ĂŒblicherweise bereits am Markt angeboten werden bzw. zum Standardangebot des Beratungsmarktes zĂ€hlen (z.B. Leistungen von IngenieurbĂŒros, Analytiklabors oder Unternehmensberatungen)
- Projekte, die vor Antragstellung begonnen wurden
Wie wird gefördert?
Projektbezogener Zuschuss fĂŒr den:
- kleinen Innovationsgutschein zur wissenschaftlichen Einstiegsberatung im Wege der Vollfinanzierung (100 %), max. 3.000 EUR (nur einmalig und nur bei erster Kontaktaufnahme zwischen dem Unternehmen und der Forschungseinrichtung nutzbar) bei einer Laufzeit von max. zwei Monaten
- groĂen Innovationsgutschein fĂŒr umsetzungsorientierte AnsĂ€tze im Wege der Anteilsfinanzierung (70 %), max. 15.000 EUR (mehrmals, aber höchstens einmal pro Jahr nutzbar) bei einer Laufzeit von max. sechs Monaten.
Eine Kombination beider Gutscheine ist möglich.